1.
Geltung der Geschäftsbedingungen
1.1. Die Produktion von Bildern und die Erteilung von Bildlizenzen
erfolgt ausschließlich aufgrund nachstehender Geschäftsbedingungen
(AGB). Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen
Produktions- und Lizenzverträge, sofern nicht ausdrücklich
abweichende Regelungen vereinbart werden.
1.2. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von den
nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nicht anerkannt. Solche
abweichenden Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht
Vertragsinhalt, wenn der Bildautor ihnen nicht ausdrücklich
widerspricht.
2. Produktionsaufträge
2.1. Kostenvoranschläge des Bildautors sind unverbindlich.
Kostenerhöhungen braucht der Bildautor nur anzuzeigen, wenn
eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten
Gesamtkosten um mehr als 15% zu erwarten ist.
2.2. Der Auftraggeber darf dem Bildautor für die Aufnahmearbeiten
nur solche Objekte und Vorlagen überlassen, zu deren Verwendung
er berechtigt ist und die frei sind von Rechten Dritter. Der Auftraggeber
hat den Bildautor von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen,
die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren.
2.3. Muss bei der Auftragsabwicklung die Leistung eines Dritten
in Anspruch genommen oder ein sonstiger Vertrag mit Dritten abgeschlossen
werden, ist der Bildautor bevollmächtigt, die entsprechenden
Verpflichtungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers
einzugehen.
2.4. Der Bildautor wählt die Bilder aus, die er dem Auftraggeber
bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt. Nutzungsrechte
werden nur an den Bildern eingeräumt, die der Auftraggeber
als vertragsgemäß abnimmt.
2.5. Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen und
spätestens zwei Wochen nach Ablieferung der Bilder bei dem
Bildautor eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gelten die
Bilder als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
3. Produktionshonorar und Nebenkosten
3.1. Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus
Gründen, die der Bildautor nicht zu vertreten hat, wesentlich
überschritten, so ist ein vereinbartes Pauschalhonorar entsprechend
zu erhöhen. Ist ein Zeithonorar vereinbart, so erhält
der Bildautor auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten
verlängern, den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.
3.2. Der Auftraggeber hat zusätzlich zu dem geschuldeten
Honorar die Nebenkosten zu erstatten, die dem Bildautor im Zusammenhang
mit der Auftragsdurchführung entstehen (z.B. für Filmmaterial,
Laborarbeiten, Fotomodelle, Reisen).
3.3. Das Produktionshonorar ist bei Ablieferung der Bilder fällig.
Wird eine Bildproduktion in Teilen abgeliefert, ist das entsprechende
Teilhonorar jeweils bei Ablieferung eines Teiles fällig.
Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen
längeren Zeitraum, kann der Bildautor Abschlagszahlungen
entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.
3.4. Die zu übertragenden Nutzungsrechte erwirbt der Auftraggeber
erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars und der
Erstattung sämtlicher Nebenkosten.
4. Anforderung von Archivbildern
4.1. Bilder, die der Auftraggeber aus dem Archiv des Bildautors
anfordert, werden zur Sichtung und Auswahl für die Dauer
eines Monats ab Datum des Lieferscheins zur Verfügung gestellt.
Kommt innerhalb der Auswahlfrist kein Lizenzvertrag zustande sind
sie mit Fristablauf an den Bildautor zurückgeben.
4.2. Mit der Überlassung der Bilder zur Sichtung und Auswahl
werden keine Nutzungsrechte übertragen. Jede Nutzung bedarf
einer vorherigen schriftlichen Freigabeerklärung des Bildautors.
4.3. Die Verwendung der Bilder als Arbeitsvorlagen für Skizzen
oder zu Layoutzwecken ebenso die Präsentation bei Kunden
stellt bereits eine kostenpflichtige Nutzung dar. Werden Diarahmen
oder Folien geöffnet ist der Bildautor - vorbehaltlich eines
weitergehenden Zahlungsanspruchs - zur Berechnung eines Layouthonorars
berechtigt, auch wenn es zu einer Nutzung der Bilder nicht gekommen
ist.
4.4. Für die Zusammenstellung der Bildauswahl kann der Bildautor
eine Bearbeitungsgebühr berechnen die sich nach Art und Umfang
des entstandenen Aufwandes bemisst und mindestens 30,00 Euro beträgt.
Versandkosten (Verpackung, Porto) einschließlich der Kosten
für besondere Versandarten (Taxi, Luftfracht, Eilboten) hat
der Auftraggeber zusätzlich zu erstatten.
4.5. Nach Ablauf der Auswahlfrist (Ziffer 4.1.) sowie bei Überschreitung
der Rückgabefrist der Bilder, die vom Auftraggeber genutzt
werden, ist bis zum Eingang der Bilder beim Bildautor eine Blockierungsgebühr
von 1,25 Euro pro Tag und Bild neben den sonstigen Kosten und
Honoraren zu zahlen es sei denn, die Fristüberschreitung
ist vom Auftraggeber nicht zu vertreten oder es wurde vor Fristablauf
eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen.
5. Nutzungsrechte
5.1. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur Nutzungsrechte
in dem vertraglich festgelegten Umfang. Eigentumsrechte werden
nicht übertragen. Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall
eingeräumten Nutzungsrechte bleibt der Bildautor berechtigt,
die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung zu verwenden.
5.2. Die Übertragung und Einräumung der vom Auftraggeber
erworbenen Nutzungsrechte an Dritte, auch an andere Redaktionen
eines Verlags, bedarf der schriftlichen Zustimmung des Bildautors.
5.3. Eine Nutzung der Bilder ist grundsätzlich nur in der
Originalfassung zulässig. Jede Änderung oder Umgestaltung
(z.B. Montage, fototechnische Verfremdung, CoIorierung) und jede
Veränderung bei der Bildwiedergabe (z.B. Veröffentlichung
in Ausschnitten) bedarf der vorherigen Zustimmung des Bildautors.
Hiervon ausgenommen ist lediglich die Beseitigung ungewollter
Unschärfen oder farblicher Schwächen mittels elektronischer
Retusche.
5.4. Bei jeder Bildveröffentlichung ist der Bildautor als
Urheber zu benennen. Die Benennung muss beim Bild erfolgen. An
anderer Stelle nur, wenn eine eindeutige Zuordnung gewährleistet
ist. Urhebervermerk immer mit Hinweis auf Name, Herkunft und Website
des Photographen, wie folgt:
Foto: Christoph Rau, Darmstadt (www.christoph-rau.de)
6. Digitale Bildverarbeitung
6.1. Die Digitalisierung herkömmlicher Bilder und die Weitergabe
von digitalen Bildern im Wege der Datenfernübertragung oder
auf Datenträgern ist nur zulässig, soweit die Ausübung
der eingeräumten Nutzungsrechte diese Form der Vervielfältigung
und Verbreitung erfordert.
6.2. Bilddaten dürfen nur für die eigenen Zwecke des
Auftraggebers und nur für die Dauer des Nutzungsrechts digital
archiviert werden. Die Speicherung der Bilddaten in Online-Datenbanken
oder sonstigen digitalen Archiven, die Dritten zugänglich
sind, bedarf einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem Bildautor
und dem Auftraggeber.
6.3. Bei der digitalen Erfassung der Bilder muss der Name des
Bildautors mit den Bilddaten elektronisch verknüpft werden.
Der Auftraggeber hat außerdem durch geeignete technische
Vorkehrungen sicherzustellen, dass diese Verknüpfung bei
jeder Datenübermittlung, bei der Übertragung der Bilddaten
auf andere Datenträger, bei der Wiedergabe auf einem Bildschirm
sowie bei jeder öffentlichen Wiedergabe erhalten bleibt und
der Bildautor jederzeit als Urheber der Bilder identifiziert werden
kann.
7. Schutzrechte Dritter
7.1. Sofern nicht der Bildautor ausdrücklich zusichert, dass
abgebildete Personen oder die Inhaber der Rechte an abgebildeten
Werken der bildenden oder angewandten Kunst die Einwilligung zu
einer Bildveröffentlichung erteilt haben, obliegt die Einholung
der im Einzelfall notwendigen Einwilligung Dritter oder die Erwirkung
von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen
etc. dem Auftraggeber.
7.2. Der Bildautor übernimmt keine Haftung für die Art
der Nutzung seiner Bilder. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich,
dass durch die Art der Nutzung keine Persönlichkeitsrechte,
Urheberrechte oder sonstigen Rechte Dritter verletzt werden.
8. Haftung und Schadensersatz
8.1. Der Bildautor haftet nur für Schäden, die er selbst
oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob
fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden,
die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten
Handlung resultieren.
8.2. Die Zusendung und Rücksendung von Bildern erfolgt auf
Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
8.3. Gehen Bilder im Risikobereich des Auftraggebers verloren
oder werden Bilder in einem Zustand zurückgegeben, der eine
weitere Verwendung nach den üblichen Gepflogenheiten ausschließt,
so hat der Auftraggeber Schadensersatz zu leisten. Der Bildautor
ist in diesem Fall berechtigt, mindestens Schadensersatz in Höhe
von 1.000,00 Euro für jedes Original und von 200,00 Euro
für jedes Duplikat zu verlangen, sofern nicht der Auftraggeber
nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder
wesentlich niedriger ist als die geforderte Schadenspauschale.
Die Geltendmachung eines höheren Schadensersatzanspruchs
bleibt dem Bildautor vorbehalten.
8.4. Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung
oder Weitergabe eines Bildes - egal ob in herkömmlicher oder
digitalisierter Form - ist der Bildautor berechtigt, eine Vertragsstrafe
in Höhe des fünffachen vereinbarten oder, mangels Vereinbarung,
des fünffachen üblichen Nutzungshonorars zu fordern,
mindestens jedoch 500,00 Euro pro Bild und Einzelfall. Die Geltendmachung
eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt hiervon unberührt.
8.5. Unterbleibt bei einer Bildveröffentlichung die Benennung
des Bildautors (Ziffer 5.4.) oder wird der Name des Bildautors
mit dem digitalen Bild nicht dauerhaft verknüpft (Ziffer
6.3.), so hat der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe
von 100% des vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des üblichen
Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 200,00 Euro pro
Bild und Einzelfall. Dem Bildautor bleibt auch insoweit die Geltendmachung
eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs vorbehalten.
9. Mehrwertsteuer
Zu den vom Auftraggeber zu zahlenden Honoraren, Gebühren
und Kosten kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen
Höhe hinzu.
10. Rechtswirksamkeit, Statut und Gerichtsstand
10.1. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner AGB-Bestimmungen
berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen
nicht.
10.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.3. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen
Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen
Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss
ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Bildautors als Gerichtsstand
vereinbart.
Seitenanfang